Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.06.2024
für die Erbringung von Dienstleistungen von Capitain & Großklaus NOSOLA Agentur für Kommunikation GbR, Im Rödelsweg 3, 56218 Mülheim-Kärlich, E-Mail: hallo@nosola.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Angebote des Auftragnehmers an den Auftraggeber, die Preise enthalten, können innerhalb von drei Wochen nach Zugang angenommen werden. Nach Ablauf der Frist ist der Auftragnehmer nicht mehr an das Angebot gebunden. Bloße Kostenvoranschläge dienen lediglich der groben Preiskalkulation, die durch ein Angebot durch den Auftragnehmer konkretisiert werden müssen.
2.2 Die zu erbringenden Leistungen durch den Auftragnehmer sowie der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Die Vereinbarungen werden in Form von Angeboten protokolliert. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform.
2.3 Grundsätzlich werden Leistungen nach Art und Umfang definiert. Einen bezifferbaren Erfolg der beschriebenen Leistungen (z. B. Umsatzsteigerung, Marktakzeptanz o. Ä.) schuldet der Auftragnehmer durch die Leistungserstellung nicht. Grundsätzlich werden geeignete Werbemaßnahmen durchgeführt. Das Erfolgsrisiko liegt beim Auftraggeber.
2.4 Besprechungsprotokolle, die der Auftragnehmer fertigt und dem Auftraggeber übermittelt, werden als kaufmännische Bestätigungsschreiben von den Vertragspartnern angesehen. Wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen in Schriftform widerspricht, werden die darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstige Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Charakter verbindlich.
2.5 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.6 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
2.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen, Verspätungen und Mängel bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und/oder notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Auftraggebers entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich auf Stunden- und/oder Pauschalhonoarbasis vereinbart. Dabei werden die aktuellen Stundensätze des Auftragnehmers abgerechnet.
4.2 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
4.3 Für Leistungen Dritter, derer sich der Auftragnehmer zur Erfüllung des Vertrags/Auftrags zulässigerweise bedient, ist der Auftragnehmer berechtigt eine Service-Fee, zusätzlich zum Nettobetrages der Rechnung des Dritten, zu berechnen.
4.4 Interne Sachkosten, die dem Auftragnehmer zur Durchführung der vertraglichen Leistung entstehen (z. B. Kommunikationskosten, Versand- und Vervielfältigungkosten sowie Reisekosten), berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis. Auch Sachkosten die durch die Leistungsbeschreibung entstehen (z. B. Druckkosten für Werbematerialien oder Kauf von Werbeartikeln für den Auftraggeber) werden zum Selbstkostenbereich in Rechnung gestellt.
4.5 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.6 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
4.7 Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann der Auftraggeber für künftig zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen verlangen.
4.8 Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur mit von dem Auftragnehmer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4.9 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen, vor.
5. Nutzungsrechte; Umfang und Vergütung
5.1 Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den, vom Auftraggeber zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten, Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers gehen auf den Auftraggeber über in dem Umfang, wie es der Zweck des jeweiligen Auftrags erfordert. Der Auftragnehmer erfüllt die Verpflichtungen durch Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte der jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftragnehmers.
5.2 Zieht der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird er die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
5.2.1 Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
5.3 Der Auftragnehmer ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Kundennamen im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen
5.4 Erstellt der Auftragnehmer im Rahmen der vertraglichen Leistungen elektronische Programme oder Programmteile, so sind der jeweilige Quellcode und die entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Auftraggeber.
5.5 Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Auftraggeber sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen des Auftragnehmers (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.
5.6 Die in vorstehend 5.1 und 5.2 genannten Nutzungsrechte sind mit der Bezahlung der im Auftrag vereinbarten Vergütung abgegolten. Für die Ausdehnung der Nutzung über das in dem Auftrag angegebene Ende des Werbemitteleinsatzes und/oder über das Vertragsgebiet hinaus und/oder für den Einsatz in anderen als den im Auftrag genannten Medien/Werbeträgern behält sich der Auftragnehmer den Aufschlag eines zusätzlichen Nutzungshonorar vor. Mit Zahlung dieser Vergütung gilt die Zustimmung der Agentur nach vorstehend 5.1 letzter Satz als erteilt.
5.7 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach § 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellt der Auftraggeber die Agentur auf erstes Auffordern frei.
6. Haftung / Freistellung
6.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
6.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
6.3 Die vom Auftragnehmer erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel.
6.4 Liegt ein Mangel vor, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so kann er nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat er das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit.
6.5 Die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers erlischt mit Verbreitung/Nutzung der vom Auftragnehmer erstellten Leistungen durch den Auftraggeber.
7. Vertragsdauer und Kündigung
7.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
7.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Unberührt hiervon bleiben die Absätze 5.3 und 5.5. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
9.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
9.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.